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Steuerliche Aspekte der Auseinandersetzung von Immobilien-Personengesellschaften
Gestaltungsmöglichkeiten und Stolperfallen
Im Rahmen der Auseinandersetzung vermögensverwaltender Immobilien-Personengesellschaften sind neben ertragsteuerlichen Aspekten – wie die Zehnjahresfrist nach § 23 EStG und der gewerbliche Grundstückshandel – insbesondere auch umsatzsteuerliche Konsequenzen zu beachten. Für umsatzsteuerliche Zwecke ist zu prüfen, ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen oder eine steuerfreie Grundstücksveräußerung vorliegt. Dies kann insbesondere in Fällen von Bedeutung sein, in denen in größerem Umfang Vorsteuerbeträge aus Anschaffungs- oder Instandhaltungskosten geltend gemacht wurden, da die Veräußerung unter Umständen eine Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG auslösen kann. Zudem sind bei der Auseinandersetzung einer vermögensverwaltenden Immobilien-Personengesellschaft immer auch mögliche grunderwerbsteuerliche Konsequenzen zu prüfen. Liegt der Veräußerungspreis unter dem Verkehrswert der Immobilie, wie es z. B. im Familienverbund vorkommen kann, muss außerdem die Schenkungsteuer in den Blick genommen werden.
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I. Grundzüge der Besteuerung von vermögensverwaltenden Immobilien-Personengesellschaften
[i]BruchteilsbetrachtungNatürliche Personen, die an vermög...