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Holdingmodell bei einer Immobilien-Kapitalgesellschaft
Gestaltungsmöglichkeiten für eine steueroptimierte Verwaltung von Immobilienvermögen
Der Erwerb einer Immobilie über eine Kapitalgesellschaft bringt in steuerlicher Hinsicht sowohl Vorteile, wie beispielsweise eine geringere laufende Besteuerung, als auch Nachteile mit sich. Das Halten der Immobilien-Kapitalgesellschaft über eine weitere (Holding-)Kapitalgesellschaft kann dabei weitestgehend den steuerrechtlichen Nachteil gegenüber Immobilien des Privatvermögens, für die eine steuerfreie Veräußerung nach Ablauf der Zehnjahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG möglich ist, kompensieren. Ist bereits Immobilienvermögen vorhanden, gibt es, abhängig von der Rechtsform, in der sich das Immobilienvermögen befindet, verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, eine Immobilien-Kapitalgesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft als Anteilseigner zu errichten. Eine Übertragung ohne Steuerbelastung ist nur in den wenigsten Fällen zu erreichen.
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I. Steuerbelastung im Vergleich
1. Laufende Besteuerung
Sowohl natürliche Personen als auch Personengesellschaften und juristische Personen können Eigentümer von inländischem Grundbesitz sein (mit Einführung des MoPeG wurde die GbR als rechtsfähige Außengesellschaft anerkannt, sodass auch...