Einkommensteuer | Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur
Anwendung der Urteilsgrundsätze des
zur unentgeltlichen Übertragung der
Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch
veröffentlicht ().
Bezüglich der Urteilsgrundsätze des verweisen wir auf unsere Online-Nachricht v. 17.4.2025 mit Anmerkung von Prof. Dr. Gregor Nöcker sowie auf Nöcker, NWB 32/2025 S. 2176.
Zur Anwendung der Urteilsgrundsätze bei Übertragungen von aktiven Gewerbebetrieben führt das BMF weiter aus:
Übertragungen ab dem
Die Urteilsgrundsätze sind für alle Übertragungen ab dem (Tag der Veröffentlichung des Urteils durch den BFH) anzuwenden.
In diesen Fällen ist eine Buchwertfortführung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch nach § 6 Abs. 3 EStG auch bei einem aktiven Gewerbebetrieb nicht mehr möglich.
Übertragungen vor dem
Ist die Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Übertragung noch nicht bestandskräftig, sind die Urteilsgrundsätze grundsätzlich anwendbar.
Auf gemeinsamen, unwiderruflichen Antrag des Nießbrauchsnehmers und des Nießbrauchsgebers können in diesen Fällen unverändert die Buchwerte nach § 6 Abs. 3 EStG aus Vertrauensschutzgründen fortgeführt werden. Die zum Buchwert übertragenen Wirtschaftsgüter bleiben beim Nießbrauchsnehmer weiterhin nach § 15 EStG steuerverstrickt.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: (lb)
Fundstelle(n):
DAAAK-02967