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Investitionssofortprogramm und aktualisierte Kapitalkostenempfehlung des FAUB
I. Vorbemerkungen
Eine kapitalwertorientierte Unternehmensbewertung (z. B. mittels Ertragswertverfahrens oder DCF-Verfahrens) erfordert die Erstellung einer Planungsrechnung zur Ableitung der bewertungsrelevanten finanziellen Überschüsse. Die Entwicklung des zu bewertenden Unternehmens wird dabei regelmäßig in zwei Phasen unterteilt: die Detailplanungsphase und die Phase der ewigen Rente. Die Detailplanungsphase erstreckt sich i. d. R. über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums lassen sich die einzelnen Komponenten der Finanzplanung mit hinreichender Genauigkeit prognostizieren. In der Phase der ewigen Rente kann hingegen keine detaillierte Unternehmensplanung mehr vorgenommen werden. Daher erfolgt die Annahme eines eingeschwungenen Zustands des Unternehmens, in welchem alle Positionen von Bilanz und GuV dauerhaft mit einer einheitlichen Wachstumsrate wachsen. In der Folge erzielt das Unternehmen somit konstant stabile bewertungsrelevante Überschüsse. In der Regel stellt der Wertbeitrag der ewigen Rente den größten Teil des Unternehmenswerts dar. Aus diesem Grund ist er ein wesentlicher Bestandteil einer sachgerechten Unternehmensbewertung.