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NWB BB 11/2025 S. 327

Rechnungsstellung: Pflichtangaben auch in anderen EU-Amtssprachen

Wer Rechnungen an Geschäftspartner innerhalb der EU stellt, darf bei bestimmten Rechnungsangaben nach §§ 14 und 14a UStG statt der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwenden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach Art. 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung genutzt werden. Das ist in einem Schreiben des BMF geregelt. In einer Anlage 8 zum UStAE werden in anderen Amtssprachen verwendete Begriffe für Rechnungsangaben aufgelistet.

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