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Öffentliche Aufträge: Nur noch mit Tarifvertrag
Das Bundeskabinett hat Anfang August 2025 das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Demnach müssen auch Unternehmen, die Bundesaufträge ausführen wollen, künftig tarifliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten – unabhängig von einer Tarifbindung. Die Tarifbindung gilt ab einem Auftragsvolumen von 50.000 €. Auf Landesebene gibt es diese Regelung in fast allen Bundesländern. Ziel ist es, die Tarifbindung deutscher Unternehmen wieder zu stärken. Weitere Informationen finden sich im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter https://go.nwb.de/lsmfw (PDF).