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Die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 bis 7 AO
Ein aktueller Überblick unter Berücksichtigung des
[i]Gehm, Antrag auf verbindliche Auskunft – Muster, Arbeitshilfe, NWB SAAAC-80873 Für den Steuerpflichtigen ist es in Anbetracht des komplizierten deutschen Steuersystems wichtig, möglichst frühzeitig und insofern idealerweise bereits vor Verwirklichung des Steuertatbestands Rechtssicherheit über die steuerlichen Folgen zu erlangen. In diesem Zusammenhang bietet die verbindliche Auskunft, die erstmals durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. (BGBl 2006 I S. 2098) mit Wirkung ab in § 89 Abs. 2 AO gesetzlich geregelt wurde, eine Möglichkeit, dieses Ziel zu erreichen. [i]Brill, NWB 38/2025 S. 2585, NWB PAAAJ-99795 Jedoch ist dabei die Kostenfolge, die Gegenstand der Entscheidung des ( NWB GAAAJ-99049) – war, nicht zu vernachlässigen. Der nachfolgende Beitrag ordnet die Entscheidung in den Gesamtkontext der Regelung des § 89 Abs. 2 bis 7 AO ein und grenzt dieses Instrumentarium zugleich von anderen Möglichkeiten zur Erlangung von Rechtssicherheit ab.
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I. Kernaussagen des
1. Ausgangssachverhalt
[i]BFH, Urteil v. 3.7.2025 - IV R 6/23, NWB GAAAJ-99049 Strittig war die Rechtmäßigkeit von Gebührenbescheiden gegenüber mehreren Gesellschaftern für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft, die die Gesellschafter im ...