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LG Ravensburg 07.02.2025 2 O 99/24, NWB 42/2025 S. 2849

Crowdfunding | Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel

Bei einem Crowdfunding-Darlehen mit qualifizierter Nachrangklausel muss ein Kleinanleger deutlich darüber belehrt werden, dass das Totalausfallrisiko aufgrund des qualifizierten Nachrangs wesentlich erhöht ist und insbesondere nicht nur im Fall der Insolvenz, sondern bereits vor Eintritt der Insolvenz besteht. Es ist außerdem deutlich zu erklären, dass ein solches Nachrangdarlehen einer unternehmerischen Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion vergleichbar ist.

Anmerkung:

Ein Darlehensgeber hat durch Vermittlung einer Internetplattform, die Kapitalanlagen in Form von Schwarmfinanzierungen (= Crowdfunding) anbietet, drei Darlehensverträge im Rahmen eines solchen Crowdfundings abgeschlossen. Das Gericht bejaht den Anspruch des Darlehensgebers gegenüber der Betreiberin der Int...

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