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KG | Keine Verfahrensaussetzung bei Löschung einer KG
Die Löschung einer Kommanditgesellschaft (KG) aus dem Handelsregister wirkt nur deklaratorisch und führt daher nicht zum Verlust der Parteifähigkeit. Die liquidationslose Vollbeendigung einer KG infolge des Ausscheidens des einzigen Kommanditisten führt nicht zum Verlust der Parteifähigkeit, sondern zur Gesamtrechtsnachfolge auf die Komplementärin mit der Folge eines Parteiwechsels kraft Gesetzes. Bestand zum Zeitpunkt der Gesamtrechtsnachfolge eine anwaltliche Vertretung und wurde kein Aussetzungsantrag (vgl. § 246 Abs. 1 Satz 2 ZPO) gestellt, ist der Rechtsstreit fortzusetzen.
Da die beklagte KG hier seit Anzeige ihrer Verteidigungsbereitschaft durchgängig – mithin auch zum Zeitpunkt des Rechtsübergangs – anwaltlich vertreten und ein Aussetzungsantrag nicht gestellt worden ist, kann der Rechtsstrei...