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Insolvenzverfahren | Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters
Ist ein Insolvenzschuldner zur Auskunft verpflichtet, hat diese Verpflichtung während des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter zu erfüllen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Auskunfts-, Rechnungslegungs- und Abrechnungsansprüche in tatsächlicher Hinsicht allein von dem Schuldner erbracht werden können oder kein Bezug zur Masse besteht, bspw. weil der Anspruch sich auf eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens S. 2781abgetretene Forderung bezieht.
Auch wenn eine GmbH aufgrund der Insolvenz aufgelöst ist (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG), besteht sie nach Auflösung unverändert fort. Lediglich ihr Zweck ist durch den Zweck der Liquidation überlagert, ohne dass dies jedoch i. d. R. das (sofortige) Ende der Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft bedeutet. Vielmehr können auch während des Abwicklungs-/Liquida...