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Anfechtung | Anfechtbare Tilgungsleistung eines Ehepartners
Nehmen Ehepartner gemeinsam ein Darlehen zur Finanzierung eines in ihrem hälftigen Miteigentum stehenden Grundstücks auf, können Zahlungen des Schuldners auf die Darlehensverbindlichkeiten eine anfechtbare Leistung an den anderen Ehepartner enthalten, soweit der andere Ehepartner durch die Zahlung von seiner Mithaftung befreit wird und aufgrund der Zahlung lastenfreies Eigentum erwirbt.
Hier zahlte der alleinverdienende Ehemann (Schuldner) absprachegemäß sämtliche monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen für ein gemeinsam von den Eheleuten aufgenommenes Immobiliendarlehen. Nach Ansicht des BGH kann der Insolvenzverwalter die hälftigen Tilgungsleistungen als anfechtbare unentgeltliche Leistungen von der Ehefrau zurückverlangen. Durch diese „ehebedingte Zuwendung“ habe die Ehefrau l...