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Immer wieder Stolperfallen bei Ausgliederung oder Sacheinlage eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Ein Überblick zu aktuellen Entwicklungen
Viele Wirtschaftstreibende beginnen ihr unternehmerisches Engagement zunächst in der Rechtsform des Einzelunternehmens. Jedoch erweisen sich die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa die vergleichsweise hohe steuerliche Belastung von Gewinnen und die unbegrenzte Haftung des Einzelunternehmers mit seinem Privatvermögen, recht schnell als unvorteilhaft. Der Wechsel in die Rechtsform einer GmbH ist hier die augenfällige Alternative. Aber schon dieser denkbar einfache Vorgang – der Wechsel der Rechtsform mittels Sacheinlage oder Ausgliederung – birgt etliche Stolperfallen. Und diese sind durch die gesetzlichen Änderungen sowie die Rechtsprechung der jüngeren Vergangenheit nicht eben weniger geworden. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den aus hiesiger Sicht insoweit beachtenswerten Neuerungen.
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I. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen und Entwicklungen
1. Zivilrechtliche Voraussetzungen für die Überführung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Grundsätzlich gibt es zwei Optionen, ein bestehendes Einzelunternehmen in die Rechtsform einer GmbH zu überführen. Diese beiden Optionen u...