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Immer wieder Stolperfallen bei Ausgliederung oder Sacheinlage eines Einzelunternehmens in eine GmbH
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2592Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH birgt etliche Stolperfallen. Und diese sind durch die gesetzlichen Änderungen sowie die Rechtsprechung der jüngeren Vergangenheit nicht eben weniger geworden.
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Zivilrechtliche Entwicklungen
Der Steuerberater ist in solchen Szenarien oftmals der erste Ansprechpartner des Unternehmers und muss im Rahmen der Beratung auch die Grundzüge der zivilrechtlichen Einordnung überblicken. Hierbei gibt es im Falle einer Ausgliederung zwei Entwicklungen, die es zu berücksichtigen gilt.
[i]OLG Celle, Beschluss v. 13.6.2024 - 9 W 37/24, NWB FAAAJ-73912 Eine Entscheidung des OLG Celle (Beschluss v. - 9 W 37/24, NWB FAAAJ-73912) sah eine Barkapitalerhöhung unter der gleichzeitigen Verpflichtung des Alleingesellschafters, sein Einzelunternehmen durch Ausgliederungsvertrag vollständig in die GmbH als Nebenleistung einzubringen, nicht im Einklang mit § 126 Abs. 1 Nr. 2 UmwG. Dieser in der Vergangenheit oftmals gewählte Weg zur Vereinfachung der Aufbringung der Kapitalerhöhung ist nunmehr risikobehaftet. In Ausgliederungsfällen sollte die Kapitalerhöhung aktuell wohl ohne bare Zuzahlung erfolgen.
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