Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Arbeitshilfe Januar 2024

Vertrag zur Ausgliederung (aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns) und zur Aufnahme durch eine GmbH – Muster

Reinald Gehrmann
Download
  • Vertrag zur Ausgliederung (aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns) zur Aufnahme durch eine GmbH – Muster

Bei der Ausgliederung (§ 123 Abs. 3 UmwG) wird regelmäßig nicht das gesamte, sondern nur ein Teil des Vermögens eines Rechtsträgers auf einen oder mehrere bereits bestehende oder durch den Übertragungsvorgang neu gegründete Rechtssubjekte übertragen. Als Gegenleistung erhält der übertragende Rechtsträger eine Beteiligung bzw. Gesellschaftsanteile an dem übernehmenden Rechtsträger.

Bei dieser Spaltungsform bleibt der übertragende Rechtsträger bestehen. Zulässig kann aber auch die Übertragung des gesamten Vermögens sein (Totalausgliederung).

An einer derartigen Aufspaltung können als übertragende, übernehmende oder neue Rechtsträger neben

  • Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) und Partnerschaftsgesellschaften - mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ab dem – MoPeG - auch die GbR,

  • Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien),

  • eingetragenen Genossenschaften,

  • eingetragenen Vereinen,

  • genossenschaftlichen Prüfungsverbänden und

  • Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (§ 124 Abs. 1 i.V.m. § 3 UmwG)

u.a. auch wirtschaftliche Vereine und Einzelkaufleute beteiligt sein (§§ 124 Abs. 1, 152ff. UmwG).

Der Vorgang führt zu einer partiellen Gesamtrechtsnachfolge, was bedeutet, dass die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten eines Rechtsträgers in ihrer Gesamtheit – und damit ohne einzelne Übertragungsakte und die Einholung von Zustimmungserklärungen der Gläubiger nach § 415 BGB – auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen.

Zu beachten ist, dass gleichwohl die Einzelkauffrau/der Einzelkaufmann aus den in seinem Unternehmen eingegangenen Verbindlichkeiten weiterhin – neben der übernehmenden Gesellschaft – für die Dauer von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Ausgliederung ins Handelsregister verpflichtet bleibt (§§ 156,157, 45, 45e UmwG).

Die Ausgliederung eines Unternehmens aus dem Vermögen einer Einzelkauffrau/eines Einzelkaufmanns (Einzelunternehmens) auf eine Kapital- oder Personenhandelsgesellschaft zur Neugründung oder Aufnahme stellt in der Praxis eine bedeutsame Alternative zur klassischen Sachgründung bzw. Sachkapitalerhöhung dar.

Sie ist nur zulässig, wenn die Kauffrau/der Kaufmann ins Handelsregister eingetragen ist und ihre/seine Verbindlichkeiten ihr/sein gesamtes Vermögen nicht übersteigen (§ 152 Satz 2 UmwG).

Die Ausgliederung zur Aufnahme auf eine bereits bestehende GmbH erfordert die Zustimmung aller Gesellschafter. Der entsprechende Beschluss ist notariell zu beurkunden und kann nur in einer Versammlung der Gesellschafter gefasst werden (§ 13 UmwG).

Der Ausgliederungsvertrag oder der entsprechende Vertragsentwurf sind den Gesellschaftern spätestens zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung zuzuleiten. Die Erstellung eines Ausgliederungsberichts ist hier nicht erforderlich (§ 153 UmwG). Allerdings ist ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 GmbHG) erforderlich. Eine besondere Prüfung nach den §§ 9-12 UmwG findet bei der Ausgliederung nicht statt (§ 125 Satz 2 UmwG).

Der Ausgliederungsvertrag oder der entsprechende Vertragsentwurf sind den Gesellschaftern spätestens zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung zuzuleiten. Die Erstellung eines Ausgliederungsberichts ist hier nicht erforderlich (§ 153 UmwG). Allerdings ist ein Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 GmbHG) erforderlich. Eine besondere Prüfung nach den §§ 9-12 UmwG findet bei der Ausgliederung nicht statt (§ 125 Satz 2 UmwG).

Sie haben der Anmeldung die Negativerklärung nach § 16 Abs. 2 UmwG und den Sachgründungs-bericht beizufügen. Zu empfehlen ist es, der Anmeldung die Schlussbilanz des Einzelunternehmens beizufügen.

Weitere Arbeitshilfen zum Thema:

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen