Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns zur Aufnahme durch eine GmbH: Anmeldung zum Handelsregister der Einzelkauffrau/ des Einzelkaufmanns – Muster
Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns zur Aufnahme durch eine GmbH: Anmeldung zum Handelsregister der Einzelkauffrau/ des Einzelkaufmanns
Die Ausgliederung ist durch die Einzelkauffrau/den Einzelkaufmann zum Handelsregister anzumelden. Diese Anmeldung hat grundsätzlich bei allen an dem Vorgang beteiligten Rechtsträgern – also hier der/dem übertragenden Einzelkauffrau/Einzelkaufmann wie der aufnehmenden GmbH – bei den jeweils für sie zuständigen Registergerichten zu erfolgen (§ 16 UmwG).
Der Anmeldung durch die Einzelkauffrau/den Einzelkaufmann beizufügen sind hier:
der Ausgliederungsvertrag und
der Nachweis über die rechtzeitige Zuleitung des Ausgliederungsvertrages an den Betriebsrat oder, für den Fall, dass ein solcher nicht bestehen sollte, die entsprechenden Negativerklärungen.
Weitere Arbeitshilfen zum Thema: