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Gravierende Verschärfungen bei der Grunderwerbsteuer in Österreich
Immobilientransaktionen über Share Deals werden erschwert
Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 (BBG 2025 ) wurden die Tatbestände der Anteilsvereinigung und -übertragung im österreichischen Grunderwerbsteuergesetz 1987 (öGrEStG) mit Wirkung ab dem neu gefasst und erheblich ausgedehnt. Neu ist auch die Definition von „Immobiliengesellschaften“, für welche nunmehr Sonderbestimmungen gelten. In diesem Aufsatz soll auf die wesentlichen Punkte der gesetzlichen Änderungen eingegangen werden.
Österreich verschärft die Grunderwerbsteuerregelungen zu Share Deals ab dem gravierend, u. a. wurde die grunderwerbsteuerauslösende Beteiligungsschwelle für eine Anteilsvereinigung von mindestens 95 % auf 75 % herabgesetzt.
Der grunderwerbsteuerauslösende Anteilsübertragungs- und -vereinigungstatbestand gilt nun auch für mittelbare Anteilserwerbe an grundstücksbesitzenden Personen- und Kapitalgesellschaften.
Der (weitere) grunderwerbsteuerauslösende Tatbestand der Änderung der Gesellschafterstruktur (mindestens 75 % neue Gesellschafter) erfasst – neben Personengesellschaften – jetzt ebenso Kapitalgesellschaften, wobei der Beobachtungszeitraum von fünf auf sieben Jahre ausgedehnt worden ist.