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Immobilienerwerb in Österreich
Ein Überblick in zivil- und abgabenrechtlicher Hinsicht
Österreich ist das Land mit der zweitniedrigsten Immobilienbesitzerquote im Euro-Raum nach Deutschland. Der Erwerb einer Immobilie in Österreich ist formal für Bürger von EU-Mitgliedstaaten unproblematisch. In der Praxis bestehen allerdings – zumal für Zweitwohnsitze – einige Hürden, die im Vorfeld der Überlegung wert sind. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland erheblich. Vielfach ist vor der Umschreibung die Zustimmung der Ausländer-Grundverkehrsbehörde der jeweiligen Landesregierung nötig. Die Nachweispflichten dafür und regional auch die Preise sind in den letzten Jahren allerdings deutlich gestiegen, insbesondere im Salzburger Land, in Tirol und in Vorarlberg. Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über den bundeseinheitlichen Erwerb von Grundbesitz in Österreich durch Rechtsgeschäft unter Lebenden.
I. Zivilrechtlicher Teil
1. Allgemeines
[i]Einsicht in Grundbücher ist ohne rechtliches Interesse möglichDie Übertragung des Eigentumsrechts an Immobilien ist in Österreich grundsätzlich an die Eintragung im Grundbuch gebunden. Das Eigentumsrecht geht also nicht bei Vertragsschluss, sondern erst mit der Durchführung im Grundbuch über. Für die Führung des Grundbuchs sind die Bezirksgerich...