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Steuerbilanzielle Aspekte der Neufassung des BMF-Schreibens zu Kryptowerten
Kritische Analyse der Positionierung des BMF
Knapp drei Jahre nachdem das BMF erstmals mit Schreiben vom zur ertragsteuerlichen Behandlung virtueller Währungen und sonstiger Kryptotoken Stellung genommen hat, folgt nun mit Schreiben vom eine erste Neufassung (nachfolgend das „BMF-Schreiben“). Ziel des Beitrags ist es, die Fortentwicklung der Positionierung des BMF im Hinblick auf steuerbilanzielle Aspekte von Kryptowerten herauszuarbeiten. Dabei werden Fragen außerhalb des Bereichs des Bilanzsteuerrechts weitestgehend ausgeklammert.
Wie weit geht die Neufassung des BMF-Schreibens im Bereich des Bilanzsteuerrechts?
Wo liegen praxisrelevante Änderungen?
Welche steuerbilanziellen Fragen bleiben weiterhin offen?
I. Einführung
[i]Krüger, Zum BMF-Schreiben über Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token, StuB 13/2022 S. 488, NWB UAAAJ-16176Krüger, Token, ICOs, Krypto-Währungen, in: Prinz/Kanzler (Hrsg.), Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021, Rz. 1228, NWB YAAAH-92815 In der ersten veröffentlichten Version des BMF-Schreibens, noch in der Fassung vom , hat sich das BMF nur vereinzelt und allgemein zu steuerbilanziellen Fragen eingelassen. Der erkennbare Fokus des 2022er Schreibens lag auf der Bewertung ertragsteuerlicher Fragen und einer ersten allgemeinen Einordnung der Positionen des BMF zum Themenkreis der Kryptowerte (in der Terminologie des früheren BMF-Schreibens noch bezeichnet als virtuelle Währungen und Token).
Ein bisher nur wenig beleuchteter Aspekt sowohl des früheren BMF-Schreibens als auch seiner Neufassung liegt im Bereich des Bilanzsteuerrechts. Dieser Beitrag adressiert daher bewusst und isoliert ausgewählte steuerbilanzielle Aspekte des Schreibens, beleuchtet Neuerungen und identifiziert offene Fragen.