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Niederschwellige Entstehung einer GbR kann für Überraschungen sorgen
Unliebsame Folgen der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung des Erblassers für dessen Erben
Die Grundlagen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) sind Basiswissen für alle, die mit dem Gesellschaftsrecht „arbeiten“. In einer Entscheidung des ) hatte sich das Gericht gleich mit mehreren Einzelfragen zu beschäftigen, die auf der Schnittstelle zwischen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen wie dem Ausscheiden, der Kündigung und dem Abfindungsanspruch eines Gesellschafters sowie erbrechtlichen Problemen wie Nachlassverbindlichkeiten und einer Nachlassinsolvenz liegen. Der Beitrag nimmt die Entscheidung zum Anlass, über diese Themen einen Überblick zu geben.
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I. Voraussetzungen der Gründung einer GbR und deren Rechtsfolgen
[i]GbR kann „niederschwellig“ entstehenDie Voraussetzungen für die Gründung einer GbR sind in § 705 Abs. 1 BGB geregelt. Erforderlich sind mindestens zwei Gesellschafter. Mitglied der GbR kann jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft sein, also auch eine andere GbR. Die Gesellschafter müssen einen gemeinsamen Zweck verfolgen und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags unterliegt nach wie vor keiner Formpfl...