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Keine Sonderabschreibung nach § 7b Abs. 1 EStG für Ersatzneubauten
Besprechung des
[i]Marx in KKB, EStG, 10. Aufl. 2025, § 7b, NWB ZAAAJ-80345 Fällt der Abriss eines vermieteten Einfamilienhauses mit anschließendem Neubau in den Anwendungsbereich der Sonderabschreibung nach § 7b EStG? Das FG Köln hatte dies insbesondere im Hinblick auf die Gesetzesbegründung zu § 7b EStG verneint, da durch die durchgeführte Neubaumaßnahme kein neuer Wohnraum geschaffen worden sei. Die Entscheidung über die nun beim BFH anhängige Revision (Az. IX R 24/24) wird für viele Investoren und Privatpersonen eine große praktische Relevanz haben, da die Möglichkeit der Berücksichtigung einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG eine erhebliche Auswirkung auf die Finanzierbarkeit von Bauvorhaben haben kann.
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I. Hintergrund
Seit der Wiedereinführung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist die Vorschrift mit ihrem zeitlichen Anwendungsbereich und den Tatbestandsvoraussetzungen mehrfach geändert worden (Altregelung: Förderungszeitraum bis sowie Neuregelung: Förderungszeitraum bis ). Mit dem Tatbestandsmerkmal „neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen“ hatte sich das FG Köln nun mit Urteil v. - 1 K 2206/21 ( NWB LAAAJ-85438) im Hinblick auf die Altregelung zu befassen.
[i]Zusätzliche Abschreibung von bis zu 20 % in den ersten vier JahrenBevor nachf...