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Zur Anwendbarkeit der 1 %-Regelung bei Gehaltsumwandlung in der Umsatzsteuer
Bemessung des Entgelts für die private Nutzung eines Firmenwagens
[i]Langenkämper, Firmenwagen: Besteuerung der Gestellung an Arbeitnehmer, Grundlagen, NWB MAAAE-60557 Das Auto ist noch immer des Deutschen liebstes Kind. Firmenwagen sind Statussymbol sowie Mitarbeiter-Incentive zugleich und weit verbreitet. Klassischerweise überlassen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden die Firmenfahrzeuge auch für private Zwecke. Die Fahrzeugüberlassung wird in aller Regel gegen Entgelt gewährt, sei es durch eine Zuzahlung oder im Rahmen einer Gehaltsumwandlung (d. h. Verrechnung von Bruttolohn). Im Hinblick auf die private Nutzung des Fahrzeugs liegt aus umsatzsteuerlicher Perspektive grundsätzlich eine entgeltliche Leistung in Form eines tauschähnlichen Umsatzes gem. § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG vor (vgl. auch , NWB LAAAJ-22980, Rz. 24), für den die Unternehmen die entsprechende umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG ermitteln müssen. Hierfür können die Unternehmen die Methode der Kostenschätzung oder den Ansatz der Lohnsteuerwerte, entweder nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode, anwenden. Eine Vielzahl der Unternehmen bedient sich aus Gründen der Praktikabilität der aus dem Ertragsteuerrecht bekannten 1 %-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, um so die Bemessungsgrundlage und die daraus entstehende Umsatzsteuer zu bestimmen. In jüngerer Zei...