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Online-Nachricht - Montag, 21.07.2025

Berufsrecht | Neue Berufspflicht erfüllen: Mitteilung der E-Mail-Adresse oder SAFE-ID an die WPK (WPK)

Dekorative GrafikSoweit noch nicht erfolgt, werden alle Mitglieder der WPK dazu aufgefordert, ihre Berufspflicht zu erfüllen und der WPK ihre Adressen mitzuteilen. Die Mitteilung kann im Mitgliederbereich „Meine WPK“ erledigt werden. Hierüber informiert die WPK.

Hintergrund: Mitglieder der WPK, die über ein E-Mail-Postfach oder einen sicheren Übermittlungsweg (insbesondere beA, beSt) verfügen, sind seit Beginn des Jahres 2025 verpflichtet, deren Adressen der WPK zum Zwecke der elektronischen Kommunikation mitzuteilen, sofern dem keine wesentlichen Gründe entgegenstehen (neuer § 58b WPO).

Geregelt ist diese Neuerung im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV), das am im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, Nr. 323) verkündet wurde (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 16.12.2024). Die darin (Art. 35) enthaltenen Änderungen der WPO traten am in Kraft.

Hinweis:

Ergänzende Hinweise zur Mitteilung der E-Mail-Adresse oder SAFE-ID an die WPK stehen auf der Webseite der WPK zur Verfügung.

Quelle: WPK online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
TAAAJ-95673