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Zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG
Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen und die hohen Mieten insbesondere in Ballungsräumen stehen in Deutschland nach wie vor im Fokus. Der Gesetzgeber versucht, mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG einen steuerlichen Anreiz zur Schaffung neuer Wohnungen zu setzen. Motiviert durch das beim BFH anhängige Revisionsverfahren IX R 24/24 zu der Frage, ob diese Sonderabschreibung auch bei Abriss und anschließendem Neubau gewährt wird, geht der vorliegende Beitrag auf zentrale Aspekte der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 7b EStG ein.
I. Zweck und Bedeutung des § 7b EStG
[i]Seifert, Überblick über das
Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus, StuB 16/2019 S. 609,
NWB OAAAH-27560
Marx, in:
Kanzler/Kraft/Bäuml u. a., EStG Kommentar Online, 10. Aufl. 2025, § 7b,
NWB ZAAAJ-80345 Nach § 7b Abs. 1 EStG
kann für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen eine
Sonderabschreibung i. H. von jährlich 5 % über einen Gesamtzeitraum von vier
Jahren zusätzlich zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG oder zur degressiven
Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5a EStG in Anspruch genommen werden. Die begünstigte Wohnung
kann zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen des Stpfl. gehören.
Sie muss in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union belegen sein. Nach § 7b
Abs. 1 Satz 4 EStG sind Drittstaaten den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
gleichgestellt, die aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amtshilfe entsprechend
dem EU-Amtshilfegesetz in einem Umfang leisten, der für die Überprüfung dieser
Vorschrift erforderlich ist.