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Haftung | Insolvenzvertiefungsschaden wegen fehlerhafter Bilanzerstellung
Führt ein Steuerberater im Rahmen der von ihm geschuldeten Plausibilitätskontrolle einen Schnelltest nach Kralicek zur Beurteilung von Finanzstabilität und Ertragslage der Schuldnerin durch und stellt dabei nicht diejenigen Zahlen ein, die eine Insolvenzfrühwarnung ermöglicht hätten, liegt eine Pflichtverletzung vor. Diese ist allerdings nur dann kausal für einen Insolvenzvertiefungsschaden, wenn die Schuldnerin in dem Jahr, für das die Plausibilitätskontrolle durchgeführt wurde, bereits insolvent war.
Der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH forderte von den Steuerberatern der insolventen GmbH Schadensersatz wegen fehlerhafter Jahresabschlüsse, die eine frühere Insolvenzantragstellung verhindert haben sollen. Der Insolvenzverwalter konnte allerdings nicht nachweisen, d...