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LAG Köln 14.01.2025 7 SLa 175/24, NWB 18/2025 S. 1235

Arbeitsverhältnis | Schadensersatz des Arbeitnehmers

Bei der Überlassung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer u. a. verpflichtet, den Arbeitgeber über Unfälle und auftretende Mängel unverzüglich zu informieren, damit dieser die notwendigen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung in die Wege leiten kann. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es auch, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen.

Anmerkung:

Ein Arbeitnehmer ist zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers verpflichtet. Im Streitfall hatte der Arbeitnehmer diese arbeitsvertragliche Nebenpflicht zumindest fahrlässig verletzt, indem er das ihm überlassene Fahrzeug durch Rauchen und starke Verschmutzung des Innenraums beschädigt hat. Der Ar...

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