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Gewerbesteuer | Keine Gewerbesteuerpflicht der aufwärts abgefärbten Obergesellschaft
§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 EStG nicht als nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt (Bestätigung der Rechtsprechung; Bezug: § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG; § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 GewStG).
Im Urteilsfall war u. a. streitig, ob die laufenden Einkünfte einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft mit gewerblichen Beteiligungseinkünften gewerbesteuerpflichtig sind. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer, soweit er im Inland betrieben wird. Unter GewerbeS. 355betrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i. S. des Einkommensteuergesetzes zu verstehen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG). Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 EStG gilt die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft in ...BStBl 2020 II S. 649BStBl 2020 II S. 649