Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerung von Grundstückseigentümern – Update 2024/2025
Teil 2: Aktuelle Verwaltungsanweisungen zu § 21 EStG sowie Rechtsprechung und Verwaltungsanweisung zu § 23 EStG
Der Beitrag schließt an NWB-EV 4/2025 S. 108 (NWB UAAAJ-88254) an und behandelt im vorliegenden Teil Verwaltungsanweisungen zu § 21 EStG und gerichtliche Entscheidungen zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG).
Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wohnungsüberlassungen an nahe Angehörige ist die Warmmiete zu berücksichtigen. Daher ist bei Berücksichtigung der Nebenkosten Einiges zu beachten, worauf die OFD Frankfurt hinweist.
Das Verhältnis der neuen degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EStG zu der Sonderabschreibung nach § 7b EStG zum Mietwohnungsneubau ist zu Gunsten des Steuerpflichtigen durch die Bundesregierung näher bestimmt worden.
Ein Werbungskostenabzug ist für Aufwendungen des Insolvenzverwalters für die Veräußerung von Grundstücken im Rahmen des § 23 EStG möglich.
§ 23 EStG berücksichtigt nach Auffassung des FG Niedersachsen (anders als der BFH) nicht teilentgeltliche Veräußerungen.
I. Verwaltungsanweisungen zu § 21 EStG
1. Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten bei Wohnungsüberlassungen an nahe Angehörige
Verwaltungsanweisung: St 24, Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten bei Wohnungsüberlassungen an nahe Angehörige sowie an Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses