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Update zum Direktanspruch in der Umsatzsteuer
Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung
Der Direktanspruch ermöglicht es einem Leistungsempfänger, die zu Unrecht vom Leistenden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer direkt vom Fiskus zurückzuverlangen, wenn die Erstattung vom Leistenden unmöglich oder übermäßig schwierig ist (insbesondere in Fällen der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz). Im deutschen Umsatzsteuerrecht existiert keine gesetzliche Anspruchsgrundlage, aufgrund derer der Leistungsempfänger eine ausgefallene Forderung gegen den Leistenden auf Erstattung von unberechtigt gezahlter Umsatzsteuer gegen den Fiskus geltend machen kann. Ein solcher Anspruch wurde jedoch durch die Rechtsprechung des EuGH entwickelt und wird in der Folge auch vom BFH anerkannt. Die Relevanz dieses Anspruchs ist enorm, die praktische und vor allem rechtliche Umsetzung jedoch mit vielen Hürden verbunden, was oft mit unklarer bzw. mit sehr ins Detail gehender Interpretation einzelner Anspruchsvoraussetzungen durch die Rechtsprechung zusammenhängt. Die einzelnen Voraussetzungen des Direktanspruchs sind daher umstritten und noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt.
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I. Bisherige Rechtsprechung des EuGH
[i]Rechtsinstitut des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer ergibt sich aus EuGH-RechtsprechungNach der Rechtsprechung des EuGH ist...