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Verbuchung von Änderungen der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage
Grundsätze der Berichtigung und praktische Buchungsbeispiele
In der Praxis kommt es regelmäßig zu nachträglichen Änderungen der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage, z. B. durch die Gewährung von Rabatten oder die Uneinbringlichkeit des Entgelts. Dabei ist es essenziell, diese Änderungen korrekt zu erfassen. Die Korrekturen erfolgen im Rahmen des § 17 UStG, der die Anpassung der Bemessungsgrundlage regelt. Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, wann und wie § 17 UStG angewendet wird, erläutert die rechtlichen Folgen des Berichtigungsverfahrens und zeigt anhand von Buchungsbeispielen, wo mögliche Fallstricke liegen.
Die Systematik des Berichtigungsverfahrens nach § 17 UStG führt im Ergebnis zum materiell-rechtlich zutreffenden Ergebnis, dass letztlich nur das besteuert wird, was der Leistungsempfänger tatsächlich aufgewendet hat, um die Leistung zu erhalten.
Die Grundsätze des Berichtigungsverfahrens bei der Umsatzsteuer gelten spiegelbildlich beim Vorsteuerabzug: Kommt es aus der Sicht des Leistenden zu einer Korrektur der Umsatzsteuer, hat der Leistungsempfänger in gleicher Weise den Vorsteuerabzug zu berichtigen.
Die ertragsteuerliche Betrachtungsweise zum Berichtigungsverfahren ist für die Umsatzsteuer unerhebli...