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Sonderbilanz eines Gesellschafters
Aufstellung anhand eines Praxisbeispiels
Überlässt ein Gesellschafter (Mitunternehmer) „seiner“ Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung, ist von der Personengesellschaft für den entsprechenden Mitunternehmer eine Sonderbilanz aufzustellen und nach steuerrechtlichen Aspekten fortzuführen.
Zu diesem Zweck müssen die entsprechenden Wirtschaftsgüter zunächst vom privaten Bereich in den Sonderbereich eingelegt werden. Dabei kann es im Hinblick auf die Bewertung der Einlage zu Besonderheiten kommen.
Einkommensteuerrechtlich umfasst das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft neben dem Gesamthandsvermögen u. a. auch das Sonderbetriebsvermögen, also Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören.
Innerhalb des „Sonderbereichs“ können für den einzelnen Mitunternehmer sowohl Sonderbetriebseinnahmen als auch Sonderbetriebsausgaben anfallen, die für ihn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören.
I. Sonderbetriebsvermögen
Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst nicht nur das Gesamthandsvermögen aller Mitunternehmer, sondern schließt auch das Sonderbetriebsvermögen ein. So müssen auch diejenigen Wirtschaftsgüter, die nicht ...