Schenkungsteuerliche Behandlung von disquotalen Einlagen
Disquotale Einlagen in Personengesellschaften werfen eine Reihe komplexer steuerrechtlicher Fragen auf. Nach bisheriger Rechtslage stellen disquotale Einlagen in Personengesellschaften eine freigebige Zuwendung des einbringenden Gesellschafters an die Mitgesellschafter dar. Vor allem für Familiengesellschaften ist dies von Bedeutung, da Steuerklasse, Freibeträge und Steuersatz vom Verhältnis des Zuwendenden zu den Zuwendungsempfängern abhängen. Aufgrund der Abschaffung des Gesamthandsprinzips durch das MoPeG steht die Fortgeltung der BFH-Rechtsprechung in Frage. Christian Linseisen und Isabel Schneider stellen die bisherige Rechtsprechung des BFH in Bezug auf disquotale Einlagen in Personengesellschaften vor und analysieren die Fragen, ob diese im Hinblick auf die Abschaffung des Gesamthandsprinzips durch das MoPeG weiterhin gültig sein wird und ob sachliche Steuerbefreiungen zur Anwendung gelangen.
§ 2346 Abs. 1 Satz 2 BGB ordnet eine zivilrechtliche Vorversterbensfiktion an, wonach auf ihr Erbrecht verzichtende Verwandte sowie der Ehegatte des Erblassers so behandelt werden, als würden sie zur Zeit des Erbfalls nach dem Tod des Erblassers nicht mehr leben. Bisher war noch nicht höchstrichterlich entschieden, ob diese zivilrechtliche Vorversterbensfiktion auch auf das Erbschaftsteuerrecht durchschlagen und sich auf die Höhe der Freibeträge auswirken kann. Hierzu hat der Stellung genommen. Michael Bisle stellt das Urteil vor.
Immobilien nehmen in nahezu jedem größeren Vermögen eine bedeutsame Position ein. Die Gestaltung rund um das Immobilienvermögen ist dabei sowohl ein relevanter Aspekt der Nachfolgeplanung, als auch in der laufenden steuerlichen Beratung wichtig. Daher ist es für den steuerlichen und rechtlichen Berater wesentlich, sich mit dieser Thematik auszukennen. Professor Dr. Alois Th. Nacke stellt in einem zweiteiligen Beitrag die aktuelle Rechtsprechung und aktuelle Verwaltungsanweisungen für die Besteuerung von Grundstückseigentümern vor, zeigt die wesentlichen Punkte auf und gibt Hinweise für die Beratungspraxis. Der Autor behandelt in Teil I die aktuelle Rechtsprechung zu § 21 EStG.
Ebenfalls keine Seltenheit im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung sind Auslandsbezüge. Die zunehmende Mobilität bedingt, dass sich immer wieder neue Fragen im Kontext des Kollisionsrechts stellen. Mit Beschluss vom - XII ZB 244/22 musste der BGH entscheiden, ob eine wirksame Eheschließung per Videotelefonie möglich ist. Franziska Nagel und Barbara Sarrazin stellen die Entscheidung des BGH dar und erörtern, was bei einer Eheschließung im Ausland aus deutscher Sicht zu berücksichtigen ist, damit die Ehe in Deutschland anerkennungsfähig ist. Auf die Voraussetzungen der Eheschließung folgt eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Auswirkungen einer internationalen Ehe, insbesondere im Hinblick auf das Güterstatut.
Beste Grüße
Ricarda Diekamp
Fundstelle(n):
NWB-EV 4/2025 Seite 97
HAAAJ-88241