Lieber keine Mystery Box
Ein ziemliches [i]Kauf mit ÜberraschungenShopping-Abenteuer versprechen sog. Mystery oder Surprise Boxen. Dahinter verbergen sich Angebote von Rücksendungen unbekannten Inhalts und Zustands. Sie kommen von Online-Händlern, die solche Waren nicht mehr selbst verwerten, sondern die Ware zu günstigen Konditionen an Wiederverkäufer abgeben. Diese Geschäfte laufen üblicherweise ebenfalls online – aber es gibt auch Automaten Stores und reguläre Ladengeschäfte dafür. Dort kann man die Überraschungsangebote zum Festpreis – teilweise nach Warenkategorie – oder zum Kilopreis erwerben. Teilweise gilt das Versprechen, dass der Warenwert der Mystery Box jedenfalls über dem Kaufpreis liegt.
[i]Eher billige Gummilatschen als ein Top-SmartphoneDas Konzept erinnert etwas an einen Sonderposten-Verkauf mit verbundenen Augen oder die Kofferversteigerungen von Fluggesellschaften. Man weiß nie, was drin ist! Das übt einen starken Reiz auf viele Menschen aus. Durch hysterisches Live Unboxing auf den üblichen Kanälen lassen sich enorme Erwartungen wecken. Doch wer vom Hype viel erwartet, kann herb enttäuscht werden. Inzwischen gibt es warnende Untersuchungen (etwa von Stiftung Warentest), dass der Inhalt solcher Boxen oft billig produziert wurde. Noch häufiger kommt hinzu, dass der Käufer mit dem Inhalt zumindest zum Teil nichts anfangen kann. Während man den Kram online zumindest kostenpflichtig retournieren kann, sind stationär gekaufte Boxen typischerweise nicht rückgabefähig.
[i]Vermögensübertragungen mit Auslandsbezug planenVor unliebsamen Überraschungen sollte man sich auch bei Schenkungen und Erbschaften schützen. Das gilt nachdrücklich bei Auslandsbezug der Beteiligten oder Vermögen jenseits der Grenze, wie Dorn mit ihrem Überblick zur strategischen Nachfolgeplanung zeigt. Hier sollte man jedenfalls klassische Fehler vermeiden.
[i]Rechtsformvergleich in den Niederlanden ist jetzt gesetzlich normiertNicht alle rechtlichen Bewertungen im Ausland sind sicher vorhersagbar. So fällt der steuerliche Rechtsformvergleich in anderen Staaten nicht unbedingt wie in Deutschland aus. In den Niederlanden gibt es seit Ende 2023 eine gesetzliche Grundlage für diesen Vergleich, aber erst seit Anfang 2025 gilt eine Verordnung mit den näheren Ausführungsbestimmungen. Thomas zeigt , dass damit nicht alle Unsicherheiten entfallen sind. Aber die Einordnung ist keine aufregende Mystery Box mehr.
[i]In Frankreich unterliegen Ausschüttungen an nicht im Inland Ansässige strengeren VorgabenDas Finanzgesetz für 2025 in Frankreich war eine schwere Geburt. Die Konsolidierung der Staatsfinanzen bleibt das Ziel des Haushalts. Damit sind höhere Steuern und Sonderabgaben für sehr wohlhabende Personen und die größten Unternehmen des Landes verbunden, ebenso der Fortfall einiger Forschungszulagen. Doch wie Cadet illustriert, sind die Verschärfungen weniger drastisch als die Planungen zwischenzeitlich erwarten ließen. Für ausländische Empfänger von Dividenden gelten jetzt strengere Vorgaben mit Blick auf die Kapitalertragsteuer. Die Erstattung ist nicht mysteriös, nur etwas aufwendiger.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 6 / 2025 Seite 1
XAAAJ-88146