Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Münster | Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeld einer Schweizer Privatschule im Vorschulalter
Der Kläger ist eine natürliche Person und wohnt mit seiner Familie in der Schweiz. Im Streitjahr 2020 ging er in Deutschland u. a. einer nichtselbständigen Tätigkeit nach. Zu diesem Zweck verfügte er in Deutschland über eine Wohnung. Nach schweizerischem Recht beginnt die Schulpflicht für Kinder im fünften Lebensjahr. Entsprechend besuchte ein Kind des Klägers im Streitjahr eine Schweizer Privatschule. Das hierfür vom Kläger und seiner Ehefrau entrichtete Schuldgeld umfasste sowohl die schulische als auch die von der Schule angebotene außerschulische Betreuung. Der Kläger machte diese Kosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Das Finanzamt versagte den Sonderausgabenabzug für die Schulkosten. Hiergegen wandte sich der Kläger zunächst mittels erfolglosen Einspru...