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BFH | Versicherungsteuerpflicht auch bei Betriebsstätten in Drittstaaten
Die Klägerin ist eine inländische Kapitalgesellschaft. Sie unterhielt in den Streitjahren 2012 und 2013 Auslandsniederlassungen in verschiedenen Drittstaaten. Diese Niederlassungen schlossen mit in diesen Staaten niedergelassenen Versicherern bezüglich der Risiken der jeweiligen Niederlassung individuelle Versicherungsverträge ab. Der Versicherungsschein wies die Firma der Klägerin mit der Bezeichnung und Adresse der jeweiligen Niederlassung aus. Die Niederlassungen zahlten in den Streitjahren die Versicherungsprämien. Die Klägerin selbst schloss mit einem Versicherungskonsortium Berufshaftpflichtversicherungen für ihre Mitarbeiter in den Auslandsniederlassungen ab. Die hierfür zu entrichtenden Versicherungsprämien wurden auch von der Klägerin getragen. Die Klägerin m...