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IWB Nr. 6 vom Seite 229

Das niederländische Gesetz zur Anerkennung ausländischer Rechtsformen

Änderungen für in den Niederlanden ansässige deutsche Gesellschaften ab Anfang 2025

Edwin Thomas

Deutsche [i]Gesetz zur steuerlichen Qualifikation von Rechtsformen (Niederländisch) unter https://go.nwb.de/tx3q1Rechtsformen mit Niederlassung in den Niederlanden können der niederländischen Besteuerung unterliegen. Eine solche „Niederlassung in den Niederlanden“ kann auch bedeuten, dass eine deutsche Gesellschaft, die ihren Hauptsitz in Deutschland hat, eine Niederlassung in den Niederlanden hat, einschließlich eines Büros, Lagers, einer Lagerfläche oder eines Lagers. Eine nicht nur vorübergehende physische Präsenz einer deutschen Gesellschaft in den Niederlanden kann nach Art. 7 DBA Niederlande zu einer Steuerpflicht in den Niederlanden führen. Dies gilt für die Körperschaftsteuer für juristische Personen, die Einkommensteuer für natürliche Personen, die Dividendensteuer auf Gewinne, die in den Niederlanden ansässige Unternehmen mit einem in Anteile aufgeteilten Kapital an Aktionäre ausschütten, sowie für die sog. Übertragungssteuer, die vom Käufer von Immobilien in den Niederlanden (sowohl Wohn- als auch Gewerbegebäude) erhoben wird. Neu sind das Gesetz zur Steuerqualifikationspolitik für Rechtsformen und die ergänzende Verordnung zum Vergleich ausländischer Rechtsformen, welche die Qualifikation ausländischer Rechtsformen, die in den Niederlanden eine Haupt- oder Zweigniederlassung haben, seit dem regeln. Dieser Aufsatz stellt die (möglichen) Konsequenzen der beiden Vorschriften mit Blick auf deutsche Rechtsformen dar.

Kernaussagen
  • Für die steuerliche Behandlung deutscher Rechtsformen ist die Vergleichbarkeit mit niederländischen Rechtsformen relevant. Zum änderten sich die niederländischen Klassifizierungsregeln für nicht-niederländische juristische Personen und Personengesellschaften. Ziel dieser Vorschriften ist, hybride Gestaltungen im internationalen Kontext zu verringern.

  • Nach niederländischem Recht kann eine Kommanditgesellschaft mit in den Niederlanden erzielten Gewinnen nicht mehr steuerpflichtig sein.

  • Die Position der niederländischen Steuerbehörde in Bezug auf die KGaA ist noch offen, daher besteht in diesem Punkt bislang keine Rechtssicherheit.S. 230

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