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Bilanzierung von Software
Nach § 4 Abs. 3 WiPrPrüfV umfasst das Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ im WP-Examen sowohl den Bereich „Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht“ als auch die international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze. Diese Examensaufgabe greift verschiedene Inhalte mit hoher Bedeutung für das WP-Examen der beiden Prüfungsbereiche auf.
I. Einordnung
Im handelsrechtlichen Anlagevermögen wird entsprechend der Gliederungssystematik in § 266 HGB zwischen den immateriellen Vermögensgegenständen, den Sachanlagen und den Finanzanlagen differenziert. Auch nach IFRS wird u. a. zwischen Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und finanziellen Vermögenswerten unterschieden.
§ 248 Abs. 2 HGB enthält für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Aktivierungswahlrechte oder Aktivierungsverbote. Zudem können aus dem Ansatz von selbsterstellten Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zusätzliche Angabepflichten oder Ausschüttungssperren entstehen.
Die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten ist in der internationalen Rechnungslegung in IAS 38 geregelt. IAS 38 enthält z. B. ergänzende Definitionskriterien für selbsterstellte immaterie...