Berufsrecht im Brennpunkt: Was ist eine „Prüfungshandlung?“
Liebe Leserinnen und Leser,
wer sich mit Justiz und Rechtsprechung beschäftigt oder beschäftigen darf, kennt die mittlerweile ziemlich ausgeleierte Redewendung, vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand, gerne zitiert mit einem hörbaren Augenrollen. Wobei der Justiz vielleicht ein wenig Unrecht getan wird, vergleicht man beide Gefahrenpotenziale. Eigentlich könnte man also auf den Gedanken kommen, dass die Menschen den Gang vor die Gerichte eher vermeiden würden. Aber die Klagebedürfnisse scheinen ungebrochen zu sein, sodass die Justiz nicht unbedingt unterbeschäftigt ist. Eine Erfahrung, die auch und gerade Angehörige freier Berufe immer häufiger machen mussten, so auch und gerade Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Um einen Berater zu zitieren: Er sei letztlich ja dazu da, damit jemand hafte. Und so geht zwangsläufig ein erklecklicher Anteil der Energie in die Haftungsvermeidung, eine Energie, die vielleicht auch sinnstiftender hätte verwendet werden können, allein nützt ja nichts, das berühmte kölsche Motto, es sei ja immer irgendwie gut gegangen, hilft eher begrenzt weiter. Die Aufgabe einer Fachzeitschrift wiederum besteht dabei auch darin, den Leserinnen und Lesern zu helfen, den Blick zu schärfen und auf Gefahren hinzuweisen, auch und gerade im Hinblick auf das, was vor Gericht passieren kann. Daher freuen wir uns, dass es gelungen ist, zwei versierte Rechtsanwälte als Autoren zu gewinnen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Wirtschaftsprüfer z. B. in berufsaufsichtlichen Verfahren der APAS und Wirtschaftsprüferkammer zu vertreten. und besprechen in ihrer neuen Rubrik „Berufsrecht im Brennpunkt“ in loser Folge prägnante und praxisrelevante Fragen und Fallbeispiele aus dem WP-Berufsrecht. Den Auftakt bildet dabei die keineswegs triviale Frage, was überhaupt unter einer „Prüfungshandlung“ zu verstehen und warum der Begriff recht weit gefasst ist.
Außerdem in dieser Ausgabe: und beide auch als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO tätig, stellen den Entwurf einer Neufassung des Prüfungsstandards IDW EPS 140 vor und beschreiben dabei die neuen und erweiterten Anforderungen an die Prüfer für Qualitätskontrolle. Auch um die Risikominimierung in der Abschlussprüfung, hier von Personenhandelsgesellschaften, geht es im Beitrag von der sich mit der Bilanzierung von Eigen- und Fremdkapital befasst, ein Gebiet, auf dem immer wieder einmal Fehler passieren und Banken es dann z. B. uncharmant finden, wenn handelsrechtliches Eigenkapital dann doch Fremdkapital ist. In der Angewandten Prüfungsmethodik von und geht es diesmal um den Nachvollzug einer gleitenden Durchschnittswertberechnung, während und in den Examensfällen diesmal eine Aufgabe zur Software-Bilanzierung aus dem WP-Examen vom 1. Halbjahr 2024 vorstellen. Den Schlusspunkt setzt mit einem Praxisfall zur Erstprüfung bei ungeprüftem Vorjahresabschluss.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
WP Praxis 4/2025 Seite 117
ZAAAJ-87814