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Die Bilanzierung von Eigen- und Fremdkapital bei Personenhandelsgesellschaften im Rahmen der Abschlussprüfung
Handelsbilanz – IDW RS FAB 7 – Steuerbilanz
Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie deren korrekte Bilanzierung bereitet häufiger auch im Rahmen der Abschlussprüfung Schwierigkeiten. Die mit dem Stand vom veröffentlichte IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften“ (IDW RS FAB 7) hilft bei der Abgrenzung sowie dem korrekten Ausweis und zeigt auf, dass eine große Anzahl von Fragen durchaus praxisgerecht „geregelt“ wurde. Auch die seit der Geltung des MoPeG vorhandene Diskrepanz zwischen § 120 Abs. 2 HGB und § 122 Satz 1 HGB wird sachgerecht behandelt und aufgelöst. Der Beitrag enthält ergänzend einen Blick zur Steuerbilanz und den Vorgaben des BFH zum Eigenkapital.
Eigenkapital benötigt ein Verlustdeckungspotenzial.
Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz sind zumindest vermeidbar.
Die Gewinnverwendung nach § 120 Abs. 2 HGB oder § 122 Satz 1 HGB ist im Gesetz unklar, aber aus der Gesetzesbegründung heraus bestimmbar.
I. Eigenkapital in der Handelsbilanz
1. Ausweis
Für die Personenhandelsgesellschaft gibt es keine grundlegende Aussage im HGB, wie der Ausweis des Eigenkapitals zu erfolgen hat. Lediglich bei Gesellsch...