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Inflationsausgleich | Maßgebliche Regelarbeitszeit
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf einen Inflationsausgleich in voller Höhe, wenn der Arbeitgeber bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis aufgrund eines vertraglich vereinbarten einseitigen Leistungsbestimmungsrechts zu den maßgeblichen Stichtagen eine Vollzeitbeschäftigung angeordnet hat. Hat der Arbeitgeber aufgrund eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts über einen längeren Zeitraum hinweg eine Vollzeitbeschäftigung angeordnet und den Arbeitnehmer entsprechend eingesetzt, kann es billigem Ermessen widersprechen, wenn er nunmehr ohne nachvollziehbaren Grund eine geringere Arbeitszeit anordnet, ohne aber den tatsächlichen Beschäftigungsumfang zu verringern.
Dem Arbeitgeber als Inhaber des Bestimmungsrechts (§ 315 Abs. 1 BGB) bleibt für die rechtsgestaltende Leistungsbestimmung ein nach bi...