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Insolvenz | Haftung wegen Kardinalpflichtverletzung des Scheingeschäftsführers
Organmitgliedern, die „blind in die Krise segeln“, trifft deckungsrechtlich (D&O) der Vorwurf einer Kardinalpflichtverletzung. Je nach Evidenz der Pflichtverletzung ist ein Rückschluss auf wissentliche Begehung zulässig, was zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt.
Zum Elementarwissen eines Geschäftsführers gehört grds. die Vergewisserung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft sowie die eingehende Prüfung der Insolvenzreife. Wenn der Geschäftsführer erkennt, dass die GmbH zu einem bestimmten Stichtag nicht in der Lage ist, ihre fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten vollständig zu bedienen, hat er die Zahlungsunfähigkeit anhand einer Liquiditätsbilanz zu überprüfen. Auch den eingetragenen Geschäftsführer, der die Geschäftsführertätigkeit faktisch nicht ausübt und ...