Je eher, desto besser
In Deutschland [i]EuGH-Urteil Rs. C-601/23 zu Dividenden und Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit steuerpflichtige Dividendenempfänger, die ihren Sitz im Ausland haben und dort in jüngerer Zeit Verluste erlitten, dürfen sich über eine Entscheidung des freuen. Der Fall „Credit Suisse Securities“ betraf zwar eine britische Gesellschaft mit Dividendenbezug aus Spanien, doch ist dieses Urteil auch auf EU- und Drittstaatengesellschaften mit Dividenden, Lizenzen oder Zinsen anwendbar, die hier der Kapitalertragsteuer unterliegen, soweit sie nicht etwa über ein DBA bereits die vollständige Erstattung der deutschen Steuer verlangen können. Aufgrund des Urteils können sie bei unterschiedlicher Behandlung von Dividenden je nach Ansässigkeit des defizitären Anteilseigners die vollständige Erstattung der deutschen Quellensteuer beim BZSt beantragen. Plus Zinsen! Den genauen Sachverhalt vor dem EuGH und die Übertragbarkeit auf Fälle in Deutschland stellen Pignot/Stoltner dar.
[i]BZSt, Meldung v. 1.12.2023 unter https://go.nwb.de/xr4q0Die nicht so gute Nachricht ist, dass Betroffene etwas Geduld aufbringen müssen. Denn beim BZSt können sich Auszahlungen von Kapitalertragsteuer hinziehen. Die Bearbeitungszeit „kann mehr als 20 Monate dauern“ – bei umfangreichen Nachfragen und notwendiger Korrespondenz dazu auch länger, so ein Hinweis aus dem Dezember 2023. Je eher man also handelt, desto besser.
[i]Vorabklärung der Steuer in Italien bei Errichtung von ausländischen TrustsIn Italien hat es Anfang 2025 Änderungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gegeben. Diese betreffen u. a. die Übertragung von Vermögen auf einen (ausländischen) Trust oder ähnliche Gebilde. Geschuldet wird die Steuer erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Bereicherung der Begünstigten, nicht bereits bei Übertragung des Vermögens an das Vehikel. Dieser Aufschub kann erheblich sein, aber später notwendige Nachweise erschweren, wie Frei zeigt. Um solche Gestaltungen in Italien attraktiver zu machen, wurde es nun möglich, freiwillig bereits zum Zeitpunkt der Übertragung des Vermögens die Steuer zu regeln und zu entrichten. Was zunächst nicht sehr vorteilhaft erscheint, bietet aber Rechtssicherheit und ausdrücklich Schutz vor etwaigen Rechtsänderungen oder höheren Steuersätzen bis zum Zeitpunkt der Auszahlung an den Begünstigten.
[i]Typische Regelungen vor dem eigentlichen Vertrag: Confidentiality Agreement, Letter of Intent, Heads of Terms und Memorandum of UnderstandingEine möglichst frühzeitige Klärung ist auch bei internationalen Verträgen oft im Interesse einer Partei. Dafür haben sich in der Praxis Vereinbarungen in der Anbahnungsphase etabliert. Sie schaffen eine Basis für die weiteren Verhandlungen und können helfen, die Vertraulichkeit von Informationen oder die Exklusivität der Verhandlungen abzusichern. Vorpeil stellt zentrale Inhalte solcher Abreden vor. Für die Mehrzahl dieser Vorfeldvereinbarungen enthält die NWB Datenbank auch englischsprachige Mustertexte.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 5 / 2025 Seite 1
FAAAJ-86986