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Umsatzsteuer | Unrichtiger Umsatzsteuerausweis des vorherigen Vermieters
Ein Vermieter, der umsatzsteuerfrei vermietet, muss die Umsatzsteuer, die in dem vom vorherigen Eigentümer abgeschlossenen Mietvertrag zu Unrecht gesondert ausgewiesen worden ist, nicht nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG an das Finanzamt abführen. Denn weder hat er an der Erstellung der Rechnungen (Mietverträge) mitgewirkt, noch ist ihm der unrichtige Umsatzsteuerausweis des vorherigen Eigentümers zuzurechnen.
[i]Keine Zurechnung nach den Vorschriften des MieterschutzesInsbesondere scheidet eine Zurechnung nach § 566 Abs. 1 BGB aus, wonach der Käufer einer Mietimmobilie in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten eintritt. Denn § 566 Abs. 1 BGB dient nur dem Schutz des Mieters und ist daher nur anwendbar, soweit es um den vom Gesetzgeber bezweckten Mieterschutz geht; bei § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG geht es aber nicht um den Mieterschutz, und der unrichtige Umsatzsteuerausweis g...