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NWB Nr. 9 vom Seite 545

Umsatzsteuerliche Fallstricke

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

„Lagerkosten“ und „missglückte“ innergemeinschaftliche Lieferungen

Speditionen halten den Abholtermin aufgrund von Überlastung und mangelnder Kapazitäten nicht ein, der Kunde verschiebt den Liefertermin wegen Platzmangels oder aus produktionsökonomischen (just in time) Gründen oder sein Produktionsstart verschiebt sich – die Gründe für die nicht fristgerechte Abholung bestellter Waren beim Produzenten sind vielfältig. Muss die Ware dann zwischengelagert werden, entstehen für das Produktionsunternehmen Aufwendungen, die häufig pauschal als „Lagerkosten“ fakturiert werden. Umsatzsteuerlich stellt sich hierbei die Frage, ob bzw. wann es sich um Verwaltungsleistungen im Sinne einer Handling Fee, um grundstücksbezogene Leistungen oder sogar um Schadensersatz handelt. In ihrem Beitrag „Umsatzsteuerliche Fallstricke bei der Zwischenlagerung oder verspäteter Warenabholung“ auf NWB IAAAJ-85760 beleuchten Hoss/Tauer den Sachverhalt aus unterschiedlichen Blickwinkeln und geben Handlungsempfehlungen für die Praxis.

Mit einem weiteren, in der Praxis gar nicht so selten anzutreffenden umsatzsteuerrechtlichen Problem, dem Vorsteuerabzug bei „missglückten“ innergemeinschaftlichen Lieferungen, befassen sich Höink/Radtke auf NWB BAAAJ-85758. Bei einer „missglückten“ innergemeinschaftlichen Lieferung rechnet der (deutsche) leistende Unternehmer gegenüber seinem Leistungsempfänger für eine Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat mit deutscher Umsatzsteuer ab, weil die Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung – insbesondere die Verwendung einer nicht-deutschen USt-IdNr. durch den Leistungsempfänger – nicht erfüllt wurden oder der Sachverhalt verkannt wurde. Denn im Zweifel ist eine unrichtig ausgewiesene Umsatzsteuer für den Leistenden weit weniger problematisch, als wenn eine Leistung zu Unrecht als steuerfrei behandelt wurde. Für den Leistungsempfänger und dessen Berater stellt sich aber die Frage, ob eine solche Umsatzsteuer unter den allgemeinen Voraussetzungen als gesetzlich geschuldete Steuer abgezogen werden kann.

Aufmerksamen NWB Livefeed-Nutzern ist es nicht entgangen – nach dem FG Münster (s. NWB 48/2024 S. 3289), hat nun auch das Niedersächsische entschieden, dass die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als Betriebsausgabe abzugsfähig ist (s. NWB GAAAJ-85684). Damit steht es nun 2 : 1 gegen das FG Nürnberg. Wir werden in einer der kommenden NWB-Ausgaben ausführlich darüber berichten. Für alle Steuerpflichtigen in Hessen dürfte das Urteil des Hessischen von Interesse sein. Danach ist die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetzes verfassungsgemäß (s. NWB TAAAJ-85722); allerdings hat das Gericht die Revision zum BFH zugelassen.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2025 Seite 545
KAAAJ-86150