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LAG München 05.07.2024 4 SLa 95/24, NWB 8/2025 S. 497

bAV | Späteheklausel in einer Versorgungszusage

Beinhaltet eine betriebliche Versorgungszusage eine sog. Späteheklausel, der zufolge eine Hinterbliebenenrente nicht geschuldet sein soll, wenn die Ehe nach Eintritt des Versorgungsfalls geschlossen wurde und keine 15 Jahre bestanden hat, ist diese Ausschlussklausel rechtlich weder als überraschend noch als unangemessen oder diskriminierend zu beanstanden.

Anmerkung:

Eine Frau macht gegenüber der früheren Arbeitgeberin ihres im Jahr 2022 verstorbenen Ehemanns Versorgungsansprüche geltend. Der Ehemann, mit dem die Frau seit dem Jahr 2010 verheiratet war, war bis zum Jahr 1996 in dem Unternehmen als leitender Angestellter beschäftigt. Die Ausschlussklausel ist nach Ansicht des Gerichts wirksam. Der Umstand, dass eine Hinterbliebenenversorgung dann bestehen soll, wenn die nach Eintritt des Ver...

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