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StuB Nr. 4 vom Seite 1

Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... nach IFRS und HGB

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das Management oftmals gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen, um das Unternehmen wieder in die richtigen Bahnen zu lenken. Derartige Maßnahmen können tiefgreifende Veränderungen in der Unternehmensorganisation nach sich ziehen. In Anlehnung an die internationalen Rechnungslegungsvorschriften definieren sich Restrukturierungsmaßnahmen als ein vom Management geplantes und kontrolliertes Programm, das zu wesentlichen Veränderungen führt entweder in einem vom Unternehmen abgedeckten Geschäftsfeld oder in der Art und Weise, wie das Unternehmen dieses Geschäft betreibt (vgl. IAS 37.10). Welche Arten von Restrukturierungsmaßnahmen vorliegen können und wie diese Sachverhalte nach IFRS und HGB zu bilanzieren sind, wird im Beitrag von Dr. Benjamin Roos aufgezeigt.

Verzögerungen bei der CSRD-Umsetzung

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition im November 2024 konnten einige bereits auf den Weg gebrachte Gesetzesvorhaben nicht mehr umgesetzt werden. Dies betraf auch das CSRD-Umsetzungsgesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die nicht rechtzeitige CSRD-Umsetzung in Deutschland führt zu einer hohen Rechtsunsicherheit und zu Planungsschwierigkeiten. Dazu kommt, dass im EU-Raum eine uneinheitliche Rechtslage vorherrscht. Denn in einigen Mitgliedstaaten wurden die EU-Vorgaben fristgerecht umgesetzt; in anderen Mitgliedstaaten – wie Deutschland – ist dies nicht der Fall. Da eine fristgerechte Umsetzung eine erstmalige Berichtspflicht für das Jahr 2024 zur Folge gehabt hätte, gelten für jenes Berichtsjahr abweichende Bestimmungen hinsichtlich der nichtfinanziellen Berichterstattung bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Beitrag von Prof. Dr. Karina Sopp zeigt die aktuellen Entwicklungen auf.

Zum Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen

Die zunehmende internationale sowie nationale Popularität von Mitarbeiterbeteiligungen rückt den hierfür im deutschen Steuerrecht vorgesehenen Freibetrag zunehmend in den Vordergrund. Den Unternehmen wird immer stärker bewusst, dass Mitarbeiterbeteiligungen im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte und bei der Bindung und Motivation der Belegschaft eine essenzielle Rolle spielen. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die Attraktivität des Programms, welche auch durch die Anwendung von Steuervergünstigungen erreicht wird. Der Freibetrag in § 3 Nr. 39 EStG wurde erhöht, wirft aber Folgefragen auf. Welche Mitarbeiter sind einzubeziehen und welche können ausgeschlossen werden? Fallen nur Anteile von Kapitalgesellschaften nach deutscher Rechtsform unter die Vorschrift? Dazu haben sich u. a. sowohl Finanzverwaltung als auch Rechtsprechung geäußert. Einen Überblick gibt der Beitrag von Wolfgang Hardt, Gerrit Wagner und André Thoß .

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 4/2025 Seite 1
CAAAJ-85308