IAS 37 10

Definitionen

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Die folgenden Begriffe werden in diesem Standard mit der angegebenen Bedeutung verwendet:

Eine Rückstellung ist eine Schuld, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist.

Eine Schuld [1] ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren Erfüllung für das Unternehmen mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden sein dürfte.

Ein verpflichtendes Ereignis ist ein Ereignis, das zu einer rechtlichen oder faktischen Verpflichtung führt, zu deren Erfüllung es für das Unternehmen keine realistische Alternative gibt.

Eine rechtliche Verpflichtung ist eine Verpflichtung, die sich ableitet aus

(a)

einem Vertrag (aufgrund seiner expliziten oder impliziten Bedingungen),

(b)

Rechtsvorschriften oder

(c)

sonstigen unmittelbaren Auswirkungen von Rechtsvorschriften.

Eine faktische Verpflichtung ist eine aus den Handlungen eines Unternehmens entstehende Verpflichtung, wenn

(a)

das Unternehmen durch sein bisher übliches Geschäftsgebaren, öffentlich angekündigte Maßnahmen oder eine ausreichend spezifische, aktuelle Aussage anderen Parteien gegenüber die Übernahme gewisser Verpflichtungen zum Ausdruck gebracht hat und

(b)

das Unternehmen dadurch bei den anderen Parteien eine gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass es diesen Verpflichtungen nachkommt.

Eine Eventualverbindlichkeit ist

(a)

eine mögliche Verpflichtung, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, erst noch bestätigt wird, oder

(b)

eine gegenwärtige Verpflichtung, die aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht, jedoch nicht angesetzt wird, weil

(i)

ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder

(ii)

die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich bestimmt werden kann.

Eine Eventualforderung ist ein möglicher Vermögenswert, der aus Ereignissen der Vergangenheit entsteht und dessen Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, erst noch bestätigt wird.

Ein belastender Vertrag ist ein Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.

Eine Restrukturierungsmaßnahme ist ein Programm, das vom Management geplant und kontrolliert wird und entweder

(a)

das von dem Unternehmen abgedeckte Geschäftsfeld oder

(b)

die Art, in der dieses Geschäft durchgeführt wird, wesentlich verändert.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
JAAAD-19572

1Amtl. Anm.: Die in diesem Standard zugrunde gelegte Definition von Schuld ist nach der Überarbeitung der entsprechenden Definition in dem 2018 veröffentlichten Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung nicht angepasst worden.