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FG Münster | Grundstücksvermietung durch im Ausland ansässigen Unternehmer
Die Klägerin war eine in Italien ansässige Grundstücksgesellschaft. Ein im Inland gelegenes Grundstück, auf dem sich u. a. Ladenlokale befanden, war in den Jahren 2008–2017 Gegenstand einer Zwangsverwaltung. Als Eigentümer des Grundstücks waren in dieser Zeit die vier Gesellschafter der Klägerin eingetragen (die Klägerin wurde erst später im Wege einer Berichtigungsbewilligung eingetragen). Der Verwalter schloss Mietverträge ab, bei denen er (offenbar) auf die Umsatzsteuerbefreiung der Vermietung verzichtete. Das Finanzamt war der Auffassung, nach Ende der Zwangsverwaltung sei die Klägerin an die vom Zwangsverwalter abgeschlossenen Mietverträge gebunden gewesen, sofern nicht neue Mietverträge mit den jeweiligen Mietern abgeschlossen worden seien. Die Klägerin gab an, da...