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BFH | Deutsches Besteuerungsrecht für einen in der Schweiz ansässigen Piloten
Der Kläger hatte im Streitjahr 2017 seinen ausschließlichen Wohnsitz in der Schweiz. Als angestellter Pilot arbeitete er für das Unternehmen Z, welches seine Geschäftsleitung im Inland hatte. Der Kläger war einem inländischen Flughafen zugeordnet, von wo aus er seine Interkontinental-/Langstreckenflüge startete und landete. Die Z behielt im Streitjahr vom Arbeitslohn des Klägers Lohnsteuer sowie den Solidaritätszuschlag ein. Der Kläger stellte anschließend einen Antrag auf Erstattung der zu viel einbehaltenen Lohnsteuer gem. Art. 15a Abs. 1 Satz 3 DBA Schweiz (Grenzgängerregelung). Das Finanzamt lehnte den Antrag ab. Hiergegen erhob der Kläger erfolglos Klage vor dem Finanzgericht und legte anschließend Revision ein.
Der [i]Pilot im Interkontinentaleinsatz ist kein Grenzgänger im DBA-SinneBFH hat die Revision als unbegründet zurückgewiesen. Dem Kläger stehe kein Er...