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LAG Köln 23.05.2024 7 Sa 584/23, NWB 3/2025 S. 159

Arbeitsrecht | Schadensersatz wegen Steuerschadens beim Arbeitnehmer

Ob ein Steuerschaden infolge einer Pflichtverletzung durch vorzeitige Auszahlung einer arbeitsrechtlichen Abfindung als Schadensersatz geltend gemacht werden kann, ist davon abhängig, ob eine Parteivereinbarung zur Erfüllbarkeit vor Fälligkeit getroffen worden ist, die von § 271 Abs. 2 BGB abweicht.

Anmerkung:

Vorliegend konnte der klagende Arbeitnehmer einen Steuerschaden erfolgreich gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen, der als Folge einer statt im Januar 2023 bereits im Jahr 2022 ausgezahlten Abfindung entstanden war. Zwar ergebe sich nicht aus der Natur eines Aufhebungsvertrags ein rechtlich geschütztes Interesse daran, die Abfindung nicht bereits im Monat der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern erst im Folgemonat entgegennehmen zu müssen, so das Gericht. Auch bestehe keine Verkehrssitt...

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