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beSt | Unzutreffende Information über das beSt durch die StBK
Der Senat teilt nicht die im Beschluss des X. Senats des , Rz. 17 ff., NWB MAAAJ-66676) – in einem nicht tragenden Teil der Entscheidung – geäußerten Zweifel zu der Frage, ob zum ein auf gesetzlicher Grundlage wirksam errichteter sicherer Übermittlungsweg i. S. des § 52d Satz 2 i. V. mit § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO bestand. Die Wiedereinsetzung in die wegen Nichtnutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) versäumte Revisionsbegründungsfrist kommt in Betracht, wenn die zuständige Steuerberaterkammer (StBK) über die Nutzungspflicht des beSt unzutreffend informiert und der Prozessbevollmächtigte darauf vertraut hat.
Im vorliegenden Fall habe der form- und fristgerechten Revisionsbegründung nicht fehlendes Wissen um die grundsätzliche Nutzungspflicht de...